Fragen zum Anmeldeverfahren

  • Wann sollte ich mein Kind für einen Betreuungsplatz anmelden?
    Je früher desto besser.
    Zentrale Anmeldeliste
  • Muss ich den Namen, das Geburtsdatum und den Eintrittswunsch bereits angeben, auch wenn das Kind noch nicht auf der Welt ist?
    Den Namen müssen Sie selbstverständlich noch nicht bekannt geben. Bitte geben Sie den errechneten Geburtstermin und das gewünschte Eintrittsdatum an, das erleichtert uns die Planung.
  • Wenn ich mich für mehrere Krippen bewerbe, muss ich dann jeweils ein separates Anmeldeformular ausfüllen?
    Nein – gerne dürfen Sie die Wahl der Kinderkrippen auch mit Ihrem Prioritätswunsch versehen.
  • Muss ich für jedes Kind eine separate Anmeldung ausfüllen?
    Ja, Sie müssen für jedes Kind eine separate Anmeldung ausfüllen.
  • Brauche ich das Visum der Personalstelle auch für eine „Geschwister-Anmeldung"?
    Ja. Bei internen Anmeldungen.

Fragen zur Anmeldeliste

  • Woher weiss ich, dass ich auf der zentralen Anmeldeliste erfasst bin?
    Sobald Sie auf der zentralen Anmeldeliste registriert sind, erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit dem weiteren Vorgehen.
  • Verliere ich meine Position auf der Anmeldeliste, wenn ich den Eintrittswunsch, die Aufenthaltstage oder sonstige Details der Anmeldung anpassen möchte und braucht es hierfür ein neues Anmeldeformular?
    Nein – Anpassungen können Sie jederzeit an die email hidden; JavaScript is required senden.
    Zentrale Anmeldeliste
  • Wie erfahre ich, an welcher Position auf der Anmeldeliste ich stehe und wie lange meine Wartezeit auf den gewünschten Betreuungsplatz noch ist?
    Die Wartezeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Alter des Kindes, Betreuungswunschtage, Standort der Krippe und Flexibilität der Eltern. Sobald ein freier Platz mit Ihren Anforderungen übereinstimmt, werden Sie darüber informiert. Sollte es Übereinstimmungen auch mit anderen Bewerbenden geben, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist ist dies auch meist der Zeitraum, in welchem wir Plätze neu vergeben können.
  • Wie kann es sein, dass jemand einen Platz bekommt, der sich nach mir auf der Anmeldeliste hat registrieren lassen?
    In diesem Falle stimmt das vorhandene Angebot nicht mit ihren Anforderungen überein. Deshalb empfehlen wir, möglichst flexibel zu sein. (siehe nächste Frage)
  • Wie erhöhe ich meine Chancen auf einen gewünschten Betreuungsplatz?
    Wählen Sie alle Kinderkrippen aus, welche für Sie in Frage kommen (mit Prioritätswunsch). Je flexibler Sie bei den Krippenstandorten und den Betreuungswunschtagen sind, desto grösser ist die Chance auf ein Platzangebot. Sie suchen z.B. eine 80%-Betreuung, würden zu Beginn aber auch mit weniger starten, dann vermerken Sie das auf Ihrer Anmeldung. Sie suchen z.B. eine 80%-Betreuung, wenn von Ihnen organisierbar mit weniger Betreuung zu starten, lohnt es sich immer eine solche Möglichkeit anzunehmen. Wünsche von bestehenden Betreuungen werden vorrangig berücksichtigt.
  • Wie schnell erfahre ich, ob ich einen Betreuungsplatz erhalten werde?
    Da wir eine dreimonatige Kündigungsfrist haben, können wir in der Regel jeweils drei Monate im Voraus abschätzen, wie die Situation in den jeweiligen Kinderkrippen aussieht. Sobald sich eine Betreuungsmöglichkeit nach Ihren Wünschen ergibt, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fragen zu Tarifen und Kosten

  • Wo erfahre ich die internen Tarife?
    Schreiben Sie eine E-Mail an unsere Zentrale Anmeldeliste, dann werden wir Ihnen das Berechnungsblatt für die internen Tarife gerne mailen.
    Zentrale Anmeldeliste
  • Muss ich die gebuchten Tage auch bezahlen, wenn mein Kind krank ist und ich ein Arztzeugnis habe?
    Ja – die gebuchten Betreuungstage sind sowohl bei Krankheit als auch bei Ferienabwesenheit zu bezahlen.
  • Was muss ich tun, wenn ich betriebsintern eine neue Stelle annehme?
    Als Arbeitnehmer bei einem Vereinsmitglied profitieren Sie von subventionierten Tarifen. Daher bitten wir Sie aus Verrechnungsgründen, uns über die jeweils aktuelle Abteilung und Kostenstelle zu informieren. Sollte sich die Personalverantwortung ebenfalls ändern, so sollten Sie ebenfalls die dort zuständige Person darüber informieren, dass sie ein oder mehrere Kind(er) von uns betreuen lassen.
  • Was muss ich tun, wenn sich mein Einkommen verändert?
    Die Betreuungsgebühr ist einkommensabhängig, d.h. jede Veränderung Ihres Lohnes hat eine Neuberechnung zur Folge. Dementsprechend bitten wir Sie, der Krippenleitung umgehend den aktuellen Lohnausweis zukommen zu lassen. Ausgenommen dann, wenn Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie den Höchsttarif zahlen und dies beibehalten möchten. In diesem Falle müssen Sie uns Veränderungen nicht bekanntgeben. Sollten Sie die rechtzeitige Abgabe versäumen, so werden eventuell höhere Betreuungskosten nachträglich in Rechnung gestellt. Allfällig zu viel bezahlte Kosten können jedoch nicht rückerstattet werden. (gilt nur für Mitarbeitende von Vereinsmitgliedern!)

Diverses

  • Kann ich während der Eingewöhnungsphase bereits wieder arbeiten?
    Wir haben eine 3-4 wöchige Eingewöhnungsphase, in der ein Elternteil, bzw. eine Bezugsperson anwesend, bzw. abrufbar sein muss. Das Kind wird in dieser Zeit Schritt für Schritt in den Krippenalltag eingeführt. Es ist fundamental wichtig, dass es dabei von einer ihm vertrauten Bezugsperson begleitet wird. Wir empfehlen daher, dass Eintrittsdatum so zu legen, dass die Bezugsperson in dieser Zeit verfügbar ist.
  • Kann ich Betreuungstage meines Kindes je nach Arbeitsplan variieren?
    Nein – Die Tage, die Sie gebucht haben sind fix und werden verrechnet.
  • Ist es möglich, die Kinderkrippe (den Standort) zu einem späteren Zeitpunkt zu wechseln?
    Falls ein Krippenwechsel gewünscht wird, müssen Sie dies mit einem Antragsformular einreichen. Das Antragsformular kann bei der zuständigen Krippenleitung oder bei der zentralen Anmeldeliste bezogen werden.
  • Können Krippenplätze unter Eltern weitergegeben oder getauscht werden?
    Nein – Plätze werden ausschliesslich über die Zentrale Anmeldeliste vergeben.
  • Verliere ich den Krippenplatz, wenn ich nicht mehr für ein Vereinsmitglied arbeite?
    Nein – selbstverständlich können Sie den Platz behalten. Es wird Ihnen jedoch neu der externe Tarif verrechnet.
  • Was, wenn mein Kind Krank ist?
    KiTa & Krankheit

Öffnungszeiten

Kinderkrippen:
Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.30 Uhr

Hort:
Montag bis Freitag von 11.00 bis 18.30 Uhr,
07.00 bis 08.30 Uhr nach Absprache

Ferienprogramm:
Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.30 Uhr

Diese Öffnungszeiten gelten für alle Institutionen des Vereins ABB Kinderkrippen.

Abhol- & Bringzeiten Kinderkrippen

  • Morgens: 07.00 bis 09.00 Uhr
  • Mittags: 13.00 bis 14.15 Uhr
  • Abends: 16.30 bis 18.30 Uhr

Feiertage & Betriebsferien

Feiertage 2024